Hannes BARTA

Consultant bei Wasserschäden

Vermittlung von Werksverträgen zur Sanierung

 

 

 

 

 

 

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SCHADENBEWERTUNG …

 

… nach der Ermittlung der Schadensursache wird oft von Versicherungen die Kausalität der Schäden hinterfragt.

Wir bewerten dann das Ausmaß der Reparaturarbeiten und den entstandenen Folgeschaden.

Die Schadensdeckung muss der Kunde mit seiner Versicherung selbst klären. Wir bewerten lediglich die durch das Wasser entstandenen Schäden und deren Kausalität in Form eines Gutachtens mit Fotodokumentation.


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Stand: 24.06.14